Allgemeine Infos
Mitwirkung in der OGS
- Elternversammlung,
- Elternrat
- OGS-Rat
- Träger
Elternversammlung
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in der OGS sind
- Wählen drei/fünf Vertreter in den Elternrat
- Wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter
- Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Elternrat im OGS-Rat
OGS-Rat-Zusammensetzung
- Leiter/in der OGS und sein/ihr Stellvertreter
- Vorsitzende/r des Elternrates und sein/ihr Stellvertreter
- Lehrervertreter und Schulleiter
- Den Vorsitz im OGS-Rat führt der Leiter der OGS
- Der Rat tagt mindestens einmal pro Halbjahr
- Der Rat entsendet bei Bedarf ein Mitglied des Elternrates in die Schulkonferenz (Status: als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied)
- Beteiligung eines Schülerrates?
Wahlverfahren
- Wahlen finden in der Elternvers. statt mit einer Ladungsfrist von min. 2 Wochen
- Die Wahl erfolgt für ein Jahr
- Die Wahlen sind unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder gültig
- Die einfache Mehrheit entscheidet
- Für jedes betreute Kind kann eine Stimme abgegeben werden
- Die Wahlen sind geheim
Aufgaben des OGS-Rates
- Beratung und Empfehlung
- Organisationskonzept
- Hausaufgabenkonzept
- Erziehungskonzept
- Fortbildungsempfehlungen
- Angebote
- Essen
- Allgemeine Fragen
Alle vom Rat ausgesprochenen Empfehlungen werden unbeschadet der Rechte und Pflichten des Trägers und der Schule umgesetzt, wenn keine besonderen Hinderungsgründe bestehen. Die Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend.